Rechtsberatung im Medienrecht


Allgemeines Persönlichkeitsrecht als Verbindung zum Datenschutzrecht
Zwischen Datenschutzrecht und Medienrecht bestehen erhebliche Überschneidungen und Querverbindungen. Wesentliche Ursache hierfür ist der Umstand, dass beiden Querschnittsmaterien der grundrechtlich garantierte Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von betroffenen Personen zugrundeliegt.

Auch weitere Schutzgüter, wie beispielsweise das Recht am eigenen Bild, das Recht am eigenen Namen oder das Urheberpersönlichkeitsrecht spielen im praktischen Alltag eine wesentliche Rolle und haben Menschen als Anknüpfungspunkt für die Bewertung von bestimmten Rechtsfragen.

Mitarbeiterfotos als praktisches Beispiel
In der Regel werden in einem Unternehmen nicht nur klassische personenbezogene Daten, wie Name, Vorname, etc., erfasst, sondern auch Bilder von Mitabeitern verwendet. An einem Mitarbeiterfoto wird der Zusammenhang besonders deutlich, da das Mitarbeiterfoto sowohl ein personenbezogenes Datum im Sinne des Datenschutzrechtes ist, als auch dessen Anfertigung und Verwendung eine Vielzahl medienrechtlicher Fragen aufwirft.

Diese betreffen nicht nur die grundsätzliche Erlaubnis der Anfertigung oder das Bildmotiv an sich, sondern auch die Art der Erstellung, die Person des Erstellers, sprich des Fotografen, die Weiterverwendung des Fotos in Systemen oder für besondere Zwecke und damit zusammenhängend die Frage der Zulässigkeit einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Weiterverbreitung. Mithin alles Fragestellungen des Medienrechts, die bei einer fachkundigen Beratung zu klären sind.

Am Beispiel wird besonders deutlich, dass eine bloße Betrachtung des Datenschutzrechts Ihnen als Kunden oder Mandanten nur wenig weiterhilft, wenn wesentliche Rechtsfragen durch nur partiell geschulte Berater oder intern bestellte Mitarbeiter offen bleiben oder mangels juristischer Ausbildung erst gar nicht erkannt werden.

Sonstige Aspekte des Medienrechts
Neben allen Facetten des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind auch sonstige immaterielle Schutzrechte (zum Beispiel das Urheberrecht oder Leistungsschutzrechte) und die Medienregulierung wesentliche Aspekte des Medienrechts. Bereits an dieser Unterscheidung sieht man, dass Medienrecht zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Rechtsfragen betrifft.

Medienrecht ist jedoch vor allem Verfassungs- und Europarecht. Wesentliche Grundlagen finden sich im Grundgesetz, insbesondere Art. 5 GG, und der Europäischen Grundrechtecharta bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ausgefüllt werden diese allgemeinen Vorgaben national durch einfache Gesetze, auf europäischer Ebene durch Richtlinien und Verordnungen sowie die Rechtsprechung der nationalen und europäischen Gerichte.

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und neuerdings des Europäischen Gerichtshof prägen das Medienrecht und gestalten es aus. Insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht wurde von der Rechtsprechung entwickelt und in einer Vielzahl von Urteilen ausgeformt und konkretisiert. Vergleichbar zum Datenschutzrecht geht es auch im Medienrecht um die Abwägung unterschiedlicher Interessen und eine Ergebnisfindung, die beiden widerstreitenden Seiten größtmöglich gerecht wird.

Bedeutung des Medienrechts
Durch die - auch für den Einzelnen - immer größere Durchdringung der neuen Medien und des Internets im Alltag erlangt das Medienrecht ebenfalls immer größere Bedeutung. Waren früher Verlage, Presse, öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten oder private TV-Anbieter die "Player" im Medienbereich, kommen durch das Web 2.0 und Social Media auch die ursprünglich bloß Nutzer und Rezipienten nunmehr als Medienanbieter in Betracht.

Um als Contentanbieter hierbei möglichst "unfallfrei" zu agieren, ist es notwendig sich entsprechende fachliche Beratung einzuholen. Genauso wichtig ist es sich als Betroffener gegen Verstöße Dritter angemessen zur Wehr zu setzen.

Gerade dieser Bezug zum Internet- und Kommunikationsrecht macht deutlich, dass eine Beratung in einer der Rechtsmaterien idealerweise auch Kenntnisse in der anderen voraussetzt. Ohne fundierte Technikkenntnisse ist eine angemessene und zielführende Rechtsberatung ohnehin in keinem der von mir behandelten Rechtsgebiete möglich.

Durch meine langjährige Erfahrung sowohl im rechtlichen, als auch im technischen Bereich, kann ich Ihnen unkomplizierte und zielführende Beratung anbieten. Dabei liegt mein Schwerpunkt speziell in einer ganzheitlichen Beratung zum Thema Datenschutz mit allen rechtlichen Bezügen auch und gerade zum Medienrecht.